Wareneinfuhr in die Schweiz
Wer von einer Reise zurückkommt, hat häufig nicht nur etwas zu erzählen, sondern führt oft auch Waren mit, die im Ausland erstanden wurden. Doch was ist frei, was muss verzollt werden ? Die Wertfreigrenze für alle Reisende (inkl. Kinder) liegt bei 300 Franken. Übersteigt der Gesamtwert diese Grenze, muss die ganze Ware verzollt werden. Dabei wird die aufaddierte ausländische Mehrwertsteuer abgezogen um den effektiven Warenwert zu ermitteln. Daraus wird dann der Schweizer Satz von 8% als Zollabgabe errechnet.
Zu den abgabefreien Waren gehören:
Persönliche Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant, Freimengen für alkoholische Getränke und Tabakwaren (beides ab 17 Jahren), Andere Waren unter einem Gesamtwert von 300 Franken.
Zu den beschränkten und verbotenen Waren gehören:
Waffen, Radarwarngeräte, Betäubungsmittel, Medikamente (ausgenommen persönlicher Bedarf), Waren die Gewalt oder verbotene pornografische Darstellungen enthalten, Kulturgüter.
Vorsicht diese Liste ist nicht vollständig und die Freigrenzen können jederzeit angepasst werden.
Wer sich detaillierter über die aktuellsten Bestimmungen informieren will kann dies hier tun:
https://www.ch.ch/de/schweizer-zoll/
Christian Wagner
travelshop AG – Basel